AGB / Mietbedingungen

1.   Das Fahrrad und seine Benutzung

1.1    Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

1.2   Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

1.3   Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

1.4   Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zurechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

2.   Pflichten des Mieters / Vermieters

2.1   Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Nach 22:00 Uhr ist das Fahrrad in einem verschlossenen Raum einzustellen.

2.2   Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

2.3   Wenn während der Mietzeit ein Defekt am Fahrrad auftritt, der nicht schnellstens behoben werden kann, hat der Mieter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Dieses ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Defekt verursacht hat.

3.   Reparatur

3.1   Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

3.2   Das defekte Rad muss zur Ausgabestelle zurückgebracht werden. Ein Umtausch oder eine Reparatur wird während der Öffnungszeit durchgeführt.

4.   Unfall /Diebstahl

4.1   Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist.

4.2   Bei einem Diebstahl ist der Schlüssel des Fahrradschlosses mitzubringen (eine Kopie des Schlüssels hat der Vermieter zum Vergleich) und zurückzugeben. Kann der Schlüssel nicht vorgelegt werden, geht der Vermieter davon aus, dass das Fahrrad nicht abgeschlossen war. In diesem Fall kommt der Mieter für die Kosten einer Ersatzbeschaffung (neues Fahrrad) auf.

4.3   Bei einem Unfall ist die Polizei zu verständigen. Der Mieter hat dem Vermieter mitzuteilen, bei welcher Polizeidienststelle der Unfallbericht einzusehen ist.

4.4   Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.

4.5   Bei einem Unfall ist der Mieter grundsätzlich für den Schaden aufzukommen. Ist der Mieter an dem Unfall schuldlos, und ein anderer Unfallbeteiligter kommt für den Schaden auf, bekommt der Mieter, nach Zahlungseingang von dem Unfallbeteiligten, seinen in Vorlage gezahlten Rechnungsbetrag zurückerstattet.

4.6   Bei einem Diebstahl oder Unfall ist der Vermieter berechtigt, oben gemachte Angaben zurPerson des Mieters an Dritte (Polizei u. s. w.) weiterzugeben.

5.   Haftung

5.1   Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5.2   Die Benutzung des gemieteten Fahrrades geht auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Schadensersatzansprüche an den Vermieter sind ausgeschlossen.

5.3   Der Vermieter kommt für keinerlei Folgekosten oder Folgeschäden auf, die durcheinen Defekt am Fahrrad entstanden sind.

5.4   Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

5.5   Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch Schadensnebenkosten zu ersetzen.

5.6   Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

5.7   Für unvorhergesehene Schäden (Defekt an der Bereifung, gerissener Bowdenzug u. s.w.) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

6.   Rückgabe des Fahrrades

6.1   Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort (Ausgabestelle) zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit ist nur nach Absprache möglich.

6.2   Bei einer Rückgabe nach Absprache hat das Fahrrad (die Fahrräder) bis zu der vereinbaren Rückgabezeit abgeschlossen vor der Eingangstür der Mietstation zu stehen. Der oder die Schlüssel sind in den für diesen Zweck vorhandenen Schlüsselkasten einzuwerfen. Bei einer verspäteten Rückgabe können eventuell anfallende Kosten (wiederholtes Anfahren der Mietstation durch den Vermieter zwecks Einstellung der Fahrräder) dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Der späteste Zeitpunkt für die Rückgabe ist 18:00 Uhr (wenn keine frühere Rückgabezeit vereinbart worden ist). Bei einer Rückgabe nach 18:00 Uhr haftet der Mieter für das Fahrrad / die Fahrräder bei Diebstahl oder Beschädigung während der Nachtzeit.

6.3   Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

6.4   Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.

6.5   Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

6.6   Ein defektes Fahrrad ist immer zur Ausgabestelle zurückzubringen.

7.   Abschließendes

7.1    Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.

7.2   Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch dieWirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

7.3   Alle gemachten Angaben in diesem Mietvertrag werden innerbetrieblich mit EDV verarbeitet.

7.4   Gerichtsstand für beide Parteien ist Syke.

 

Kontakt:

Fahrrad-Verleih-Sevice 

Tel.: 04242-7857800

Fax: 04242-7857786

Mobil: 0170-4923675

E-mail: FahrradVS@t-online.de

 

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